Abfall
An erster Stelle Stelle in der Abfallwirtschaft steht immer die Abfallvermeidung. Trotzdem steigen die Abfallmengen weltweit stetig an.
Definition des Abfallbegriffs
Durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist der Abfallbegriff erheblich erweitert worden. Die bisherigen Bezeichnungen wie Abfall, Reststoff, Wertstoff, Wirtschaftsgut oder Sekundärrohstoff, die häufig zu Verwirrungen geführt haben, sind weggefallen. Alle diese Stoffe sind jetzt Abfälle, die unter das Abfallrecht fallen und in die in nachfolgender Abbildung dargestellten Abfallgruppen unterteilt werden.
Diese werden zusätzlich je nach Gefährlichkeit weiter unterschieden.
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (die sog. Sonderabfälle) sind Abfälle, die den Menschen und die Umwelt i besonderem Maße gefährden können. Sie sind in der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – Abfallverzeichnis-Verordnung AVV durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet. Aus dem Baubereich können dies z.B. alle Baustoffe und –Materialien mit schädlichen Verunreinigungen, Altöle, Lösemitten, Altfarben u.a.m. sein.
Abfallarten
Heut zu Tage hat sich der Abfall sehr stark vermehrt, aufgrund des ständigen Konsums und der Verpackungsmittel wie Plastik. Es gibt verschiedene Abfallarten, unterschieden wird in Hausmüll und Industrieabfall.
Hausmüll:Restmüll (Bio/Küchenabfall), Glas, Papier, Karton, Metalldosen und Kleinschrott sind die häufigsten Arten von Abfall welche in Haushalten anfallen. Für die Entsorgung ist die Gemeinde zuständig àMülleimer im Hof oder Müllräume man muss einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen und dafür zahlen àist unterschiedlich geregelt.
Weitere Arten von Hausmüll sind: Elektronikschrott, Sondermüll, Sperrmüll, Metall-Sperrmüll, Gartenabfall, Textilien (Altkleidersammlung/Humanabox àCaritas)
Industriebabfälle:Sind produktionsbedingte Abfälle, die in den Sektoren Handwerk, Handel, Industrie und Dienstleistungen anfallen. Häufig handelt es sich dabei um Sondermüll, der nur auf speziellen Sondermülldeponien gelagert oder durch eine besondere Verbrennungsanlage entsorgt werden kann.
Weitere Arten von Industrieabfällen sind: radioaktiver Abfall (unterliegt nicht dem Abfallrecht), Produktionsabfall, Schlachtabfall, Sondermüll, Metallabfälle
Abfallvorkommen
Jedes Jahr wird das Abfallaufkommen berechnet. 2013 betrug der Wert 578 kg pro Person in Österreich. Der Durchschnitt beträgt 481 kg.
Bundes-Abfallwirtschaftsplan
- Gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist mindestens alle sechs Jahre ein Bundes-Abfallwirtschaftsplan für die Republik Österreich zu erstellen.
- Im Jänner 2018 wurde der siebente Plan seit dem Jahr 1992 veröffentlicht. Als Grundlage für die Erstellung des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes diente die vom Umweltbundesamt erarbeitete „Bestandsaufnahme zur Situation der Abfallwirtschaft in Österreich“.
- Jährlich wird ein Statusbericht „Bestandsaufnahme zur Abfallwirtschaft“ erstellt.http://www.bundesabfallwirtschaftsplan.at
Der Bundes-Abfallwirtschaftsplan umfasst im Wesentlichen
- eine Bestandsaufnahme der Situation der österreichischen Abfallwirtschaft mit detaillierten Angaben zu Herkunft, Zusammensetzung, Aufkommen, Verwertung und Beseitigung ausgewählter Abfallströme bzw. Abfälle;
- Informationen zu Input, Kapazitäten und regionaler Verteilung der im Bundesgebiet errichteten Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen;
- das österreichische Abfallvermeidungsprogramm;
- eine Darstellung der Vorgaben und Maßnahmen des Bundes zur Erreichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002;
- Leitlinien zur Abfallverbringung sowie Behandlungsgrundsätze für bestimmte Abfallströme; einen Überblick zum Thema „Altlasten“ mit Beiträgen zu Klassifizierung, Sicherung, Sanierung, Finanzierung und rechtlicher Situation.
Abfallwirtschaftlicher Materialienband zum Thema Asbest
- die Asbest-Abfallströme in Österreich,
- die Eigenschaften von Asbest und seine Schädlichkeit,
- das Vorkommen von Asbest in Baumaterialien, in Gütern des Haushaltes und in sonstigen Produkten,
- die rechtlichen Bestimmungen und Handlungsanweisungen zum gesundheits- und umweltschonenden Umgang mit asbesthaltigen Gütern,
- die rechtlichen Bestimmungen und Handlungsanweisungen zur Behandlung und Beseitigung von Asbestabfällen.
Abfallwirtschaftlicher Materialienband zum Thema „Klärschlamm“
- das Aufkommen und die Eigenschaften von Klärschlamm in Österreich
- die gesetzlichen Rahmenbedingungen
- die Abfallvermeidung in Zusammenhang mit Klärschlammsowie
- die Behandlung und Nutzung von Klärschlamm in Österreich.
Abfallwirtschaftlicher Materialienband zum Thema Altöl 2013
- das Altöl-Aufkommen,
- Altöl-Abfallströme der Abfallsammler, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen und (Abfall)-Verbrennungsanlagen,
- Importe und Exporte an Altöl.
Rechtliche Einstufung
- Die neuere europäische Gesetzgebung (Richtlinie 2008/98/EG) hat die Zielhierarchie der Abfallwirtschaft neu definiert. Die Abfallhierarchie soll demnach wie folgt aussehen:
- Abfallvermeidung,
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling,
- sonstige Verwertung, z. B. energetische Verwertung,
- Abfallbeseitigung.
- Der frühere allgemeine Grundsatz war: Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung. Insgesamt hat aber die umweltverträglichere Möglichkeit Vorrang.
- Abfall im Sinne des Abfallrechts sind „alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“ Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (§ 6 Wiener AWG)
- Seit 2011 müssen Abfallsammlerinnen beziehungsweise Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen beziehungsweise Abfallbehandler die Meldungen über die übernommenen und übergebenen Mengen von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen im Wege des elektronischen Registers www.edm.gv.at des Lebensministeriums einbringen.
- Die Frage der Beweglichkeit ist in der Praxis von großer Bedeutung. So wird kontaminierter Boden nur dann zu Abfall, wenn er beweglich gemacht wurde. Aufgrund dieser Rechtslage werden z. B. auf dem Bau bestimmte Arbeitsweisen vor anderen verwendet, damit kontaminierter Boden – rein rechtlich betrachtet – nicht zu Abfall wird:
- Herstellung von Rammpfählen anstatt Bohrpfählen (das Bohrgut wäre sonst Abfall gem. KrWG.)
- Erdtransport mit Planierraupen anstatt mit Bagger und LKW (das Verschieben von Boden verleiht dem Boden nicht die erforderliche Beweglichkeit, die für die Einstufung als Abfall gem. KrWG notwendig ist)
- Anstatt PAK-haltige/teerhaltige Schichten zu entfernen, werden diese lediglich überbaut („Hocheinbau“)
- Für gefährliche Abfälle können in gleicher Weise wie bisher die Auswertungen für 2014 anhand der Begleitscheindaten erstellt werden.
Abfallbehandlung
Man unterscheidet zwischen 7 verschiedenen Abfallbehandlungsmethoden:
- Thermische Behandlung à55,49%
- Stoffliche Verwertung à27,41%
- Kompostierung à9,25%
- Deponierte Mischabfälle à3,62%
- Deponierte Inertstoffe à3%
- Thermische Behandlung à0,97%
- Mechanisch biologisch à0,26%
Die Deponie
Eine Deponie ist sehr kostengünstig aus der volkswirtschaftlicher Sicht. Das Problem ist es einen passenden Standort zu finden den keiner möchte neben einer Deponie leben. Aus diesen Grund gibt es in Wien nur eine Deponie (Rautenweg). Die Anforderungen einer Deponie sind sehr hoch weil durch die Deponie das Grundwasser verschmutzt werden könnte.
Müllverbrennungsanlagen
Müllverbrennung ist die häufigste Methode zum vernichten des Mülls. Durch die Verbrennung wird das Volumen des Mülls stark reduziert und somit spart man Deponieplatz. Außerdem nutz man die entstehende Wärme als Energie für Fernwärme. Der Müll wird bei sehr hohen Temperaturen zwischen 800 Grad und 1200 Grad verbrannt weil somit nicht so viele Schadstoffgase entstehen können.
Kompostierung
Bei der Kompostierung wird der Organische Müll behandelt und daraus entsteht eine Art des natürlichen Düngers.
Weitere Methoden
In der Kläranlage wird Schmutzwasser von Müllrückständen geklärt.
Beim Recycling werden alte Stoffe (Glas, Papier, Metalle, Kunststoffe) recycelt und weiter verarbeitet.
Problemstoffe
Es gibt viele verschiedene Stoffe die nicht einfach so Entsorgt werden dürfen, diese nennt man Problemstoffe wie zum Beispiel:
Öle (Motoröl, Speiseöl), Batterien (Starterbatterien, Haushaltsbatterien), Altmedikamente, Kühlschränke, Leuchtstoffrohren, Farben und Lacke, Desinfektionsmittel, Röntgenbilder etc.
Diese müssen bei den Mistplätzen, Problemstoffsammlern, EBS oder ABA abgegeben werden oder wieder zum Handel zurückgeschickt werden wie es der Fall bei einem Kühlschrank ist.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18/Seite.180301.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Abfall#Abfallarten
Emanuel Mitrovic, Gloria Schöffauer, Alexander Rahman, Miroslav Vukman, 5HIA, HLMW9, 2018
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